Hausordnung

Liebe Eltern! Liebe Erziehungsberechtigte! Liebe Schüler:innen!   

 

Um ein angenehmes und soziales Umfeld in der Schule zu schaffen, ist es nötig, dass wir uns alle an  bestimmte Regeln halten. Die Hausordnung ist eine Auflistung von Punkten, die für uns als Schule wichtig sind.  

 

Kommt es zu wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung, werden folgende Maßnahmen gesetzt: 

o   Schüler:innen müssen Versäumtes in ihrer Freizeit nachholen  

o   Eltern und Erziehungsberechtigte verpflichten sich im jeweiligen Fall, ihr Kind abzuholen o   Ausschluss von Schulveranstaltungen oder schulbezogenen Veranstaltungen  

o   Herabsetzung der Verhaltensnote im Zuge der Klassenkonferenz  

o   Meldung an die Direktion und an die zuständige Behörde  

o   Ausschluss vom Unterricht (Suspendierung)  

1.  Unterrichtszeiten:   

Der Unterricht beginnt pünktlich um 8:00 Uhr. Die Schule ist ab 7:45 Uhr geöffnet. Schüler:innen  

sollen spätestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Klasse sein, um sich vorzubereiten. Auch zu Stundenbeginn müssen sie pünktlich auf ihrem Platz sein. Die Kinder haben um 16:05 Uhr  Unterrichtsschluss und müssen anschließend das Schulgebäude verlassen.  

 

2.  Fernbleiben vom Unterricht:   


2.1. Krankheitsfall:  

Bitte informieren Sie die Schule bis 7:45 Uhr über SchoolFox. Ärztliche Bestätigungen sind auf Verlangen vorzulegen.   


2.2. Andere Gründe:   

Bei geplanten Abwesenheiten ist eine vorherige Absprache mit der Direktorin oder der  
      Klassenvorständ:in notwendig.  

 

3.  Kommunikation:  

Die Kommunikation zwischen den Lehrpersonen und den Erziehungsberechtigten findet vorrangig  

über SchoolFox statt. SchoolFox und/oder Mitteilungsheft müssen von den Erziehungsberechtigten täglich kontrolliert werden.   

Eine respektvolle Kommunikation und ein respektvoller Umgang wird von allen Seiten (S-E-L)  vorausgesetzt.   

 

4.  Hausschuhpflicht:  

Im Schulgebäude besteht für alle Schüler:innen Hausschuhpflicht. 

 

5.  Mitbringen von Wertgegenständen:  

Wertgegenstände, teurer Schmuck und größere Geldbeträge sollten nicht mit in die Schule gebracht 

werden. Die Schule übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Diebstahl.   

 

6.  Verbot von gefährlichen Gegenständen:  

Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen wie Kracher, Messer, Waffen oder ähnlichen 

Artikeln ist strengstens untersagt und werden bei Missachtung sofort abgenommen. Die  Erziehungsberechtigten müssen ihr Kind unverzüglich von der Schule abholen.   
 

7.  Verbot von gefährlichen Substanzen:   

Zigaretten, Alkohol und andere Suchtmittel, wie Snus, Skruf, Vapes,... sind strengstens verboten 

(Jugendschutzgesetz)!  

 

8.  Konsum von Soft- und Energydrinks und Süßwaren:   

Der Konsum von Soft- und Energydrinks ist verboten. Auch ist es nicht gestattet, Kaugummis zu  

kauen bzw. Süßigkeiten oder andere Knabbereien zu essen. Es sollen nur auffüllbare Wasserflaschen genutzt werden. Die Wasserflaschen sind vor dem Unterricht, d. h. in der Pause, aufzufüllen, um  einen störungsfreien Unterricht für alle Schüler:innen zu gewährleisten.  

 

9.  Nutzung von Handys:  

Handys müssen im gesamten Schulhaus und während des Unterrichts ausgeschaltet in der 

Schultasche oder im Spind sein. Die Mitnahme erfolgt auf eigene Verantwortung der  Erziehungsberechtigten. Die Schule übernimmt bei Verlust oder Schäden keine Haftung.   

 

10. Nutzung von Smartboards und Schuleigentum:  

Smartboards werden ausschließlich von Lehrpersonen genutzt. Schuleigentum und Eigentum anderer 

ist achtsam zu behandeln, um Beschädigungen zu vermeiden.   

 

11. Gesprächstermine:  

Für Gespräche mit Lehrpersonen oder der Direktorin ist eine vorherige Terminvereinbarung 

erforderlich. Unangemeldete Besuche während der Unterrichtszeit sollten auf dringende  Ausnahmefälle beschränkt werden.  

 

12. Notfallinformationen:  

Bitte teilen Sie Änderungen Ihrer Telefonnummer, Wohnadresse oder Staatsbürgerschaft  

unverzüglich mit und legen Sie die entsprechenden Dokumente in der Administration vor. Im Notfall müssen Sie erreichbar sein.  

 

13. Schulfremde Personen:  

Der Aufenthalt von schulfremden Personen im Schulhaus ist nur mit Erlaubnis der Direktorin 

gestattet.  

 

14. Ordnung und Sauberkeit:  

Klassenzimmer und Arbeitsplätze sind sauber und ordentlich zu hinterlassen. Ordnung und  

Sauberkeit im gesamten Schulgebäude sind zu wahren. Bei leichten Beschmutzungen werden die Verunreinigungen durch die Schüler:innen selbst beseitigt.   

 

15. Schulklima und Gewaltprävention:  

Körperliche und verbale Gewalt werden in keiner Form toleriert. Bei Verstößen erfolgt ein  

Ausschluss vom Unterricht, und die Erziehungsberechtigten werden umgehend informiert. Konflikte sind stets gewaltfrei zu lösen.  

 

16. Kleidungsvorschriften:  

Schüler:innen werden gebeten in einer dem Schulkontext angemessenen Kleidung zu erscheinen. Für 

bestimmte Fächer wie Sport gelten spezielle Kleidungsvorschriften. Jogginghosen sind nur im  Sportunterricht zulässig.   

Kappen, Hauben, Kapuzen oder Hüte sind im Schulgebäude abzulegen.  

 

Die Einhaltung der Regeln wird von allen Schüler:innen erwartet.